Persönliche, kompetente und flexible Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen (HF/FA) und Zertifikatskurse. Online.

Bundesbeiträge
für Kurskosten

50% Bundesbeitrag für eFachausweis Lehrgänge

Absol­vie­ren­de von Lehr­gän­gen, die auf eine eid­ge­nös­si­sche Prü­fung vor­be­rei­ten, wer­den vom Bund finan­zi­ell unter­stützt (soge­nann­te “sub­jekt­ori­en­tier­te Finan­zie­rung”). So auch die Lehr­gän­ge von eFach­aus­weis.

Das Ange­bot von eFach­aus­weis Lehr­gän­gen zur Vor­be­rei­tung auf Berufs­prü­fun­gen und Höhe­re Fach­prü­fun­gen ist vom Bund akkre­di­tiert. Des­halb wer­den bei allen ent­spre­chen­den eFach­aus­weis Lehr­gän­gen 50% der Kurs­kos­ten vom Bund über­nom­men — sofern die Berufs­prü­fung absol­viert wird. 

Der Bei­trag kann nach der Prü­fung bean­tragt wer­den und wird unab­hän­gig vom Prü­fungs­er­folg aus­be­zahlt. 

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Bun­des­bei­trag erhältst Du hier: 


Beach­te, dass unse­re Zer­ti­fi­kats­lehr­gän­ge nur dann mit 50% durch den Bund unter­stützt wer­den, wenn du spä­ter die Berufs­prü­fung absol­vierst. Ein Bei­spiel: Du besuchst den Lehr­gang als Sach­be­ar­bei­te­rin Rech­nungs­we­sen. Wenn du spä­ter Berufs­prü­fung in Finanz- und Rech­nungs­we­sen ablegst, kön­nen sowohl 50% für den Sach­be­ar­bei­ten­den-Lehr­gang als auch den Lehr­gang für die Vor­be­rei­tung auf die Berufs­prü­fung über­nom­men wer­den — natür­lich nur dann, wenn die Vor­aus­set­zun­gen gemäss Bund erfüllt sind. Besuchst du aber “nur” den Sach­be­ar­bei­ten­den-Lehr­gang und legst die Berufs­prü­fung spä­ter nicht ab, kannst du auch kei­ne Bun­des­bei­trä­ge anfor­dern.